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Abmeldung

Das Standesamt informiert das Zentralmeldeamt über jeden Todesfall. Die/der Verstorbene ist dadurch abgemeldet.

Folgende Stellen werden vom Standesamt automatisch verständigt:
– Staatsbürgerschaftsevidenzstelle
– Meldebehörde des letzten Wohnsitzes
– Wählerevidenz
– Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht)
– Militärkommando
– Zivildienstserviceagentur
– Statistik Austria
– Gebietskrankenkasse
– Örtliches Führerscheinregister
– Jugendwohlfahrtträger
– Ausländische Vertretungsbehörden

Bestehende Verträge und Mitgliedschaften, die auf den Names des/der Verstorbenen lauten, müssen selbst geändert oder aufgelöst werden.
– Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
– Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
– Abmeldung oder Übernahme von Rundfunk- und Fernsehbewilligungen
– Abmeldung oder Ummeldung von Gas- und Strombezug
– Abmeldung oder Übernahme des Telefonanschlusses
– Abbestellen oder Abänderung von Abonnements von Zeitungen
– Löschung oder Übernahme von Daueraufträgen bei Geldinstituten
– Abänderung von Bausparverträgen, Versicherungen usw.
– Rücklegung oder Abänderung bestehender Gewerbeberechtigungen
– Rücklegung von Waffenpässen und Dauerberechtigungsausweisen
– Urkunden und Ausweise wie z.B. Führerscheine oder Reisepässe müssen in der Regel nicht zurückgegeben werden.
– Bezüglich KFZ-Zulassungen ist die Behörde von der Vertretung des Nachlasses bzw. vom Nachlassverwalter zu informieren.

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunden werden von der Gemeinde Pettenbach (Frau Platzer 07586-8155 100) zugestellt oder Sie bekommen sie von uns. Diese werden zur Vorlage bei der Krankenkasse, diversen Versicherungen, Banken, sowie beim Pensionsantrag, Ansuchen zu Beihilfen, Abmeldungen usw. benötigt.

Witwenpension

Die Hinterbliebenenpension gebührt ab dem Tag nach dem Todestag der/des Verstorbenen, sofern der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod der/des Versicherten gestellt wird. Hat die versicherte Person bereits eine Pension bezogen, so ist der Pensionsversicherungsträger zuständig, von dem diese Pension bezogen wurde. Unterstützung beim Antrag erhält man auch am Gemeindeamt Pettenbach (Frau Platzer 07586-8155 100).

Erforderliche Unterlagen
– Formular „Witwenpension – Antrag“ (gilt auch für Hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/Partner)
– Nachweise über Einkünfte des Verstorbenen
– Nachweise über Einkünfte des hinterbliebenen Partners

Nachlassregelung

Um die rechtmäßigen Erben sowie den Vermögensstand zu ermitteln, wird vom Gericht ein Gerichtskommissär (Notar) bestellt. Alle potenziellen Erben und Angehörigen werden frühestens zwei bis drei Wochen nach dem Tod einer Person vom Gerichtskommissär eingeladen, um den Todesfall aufzunehmen. Für Pettenbach wird üblicher Weise Notar Mag. Franz Reitner beauftragt (07582-60756 franz.reitner@notar.at) der jeden Freitag von 11 – 12 Uhr seine Amtsstunden auf der Gemeinde hat.

Es empfiehlt sich zur Todesaufnahme folgende Unterlagen vorzubereiten und mitzubringen:
– Namen, Adresse, Stand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
– Standesdokumente des Verstorbenen, letztwillige Verfügung, Beschlüsse über die Vormundschaft oder die Bestellung zum Sachwalter
– Letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen
– Aufstellung und Belege über den Nachlass, Bank-, Spar-, und Wertpapierkonten
– Lebensversicherungspolizzen, Versicherungsbelege, Übergabeverträge, Grundbuchsauszüge, Firmenbuchauszüge, Einheitswertbescheid, KFZ-Papiere
– Aufstellung und Belege über Schulden
– Auslagen anlässlich der letzten Krankheit
– Rechnungen im Zusammenhang mit dem Begräbnis wie Pfarramt, Gemeinde, Bestattung, Blumen, Totengräber, Steinmetz, Gasthaus, etc.

Grabstelle

Einige Woche nach einer Erdbestattung werden die Blumen und Kränze entfernt, eine Holzumrandung aufgestellt und die Erde ausgeglichen. Diese Arbeiten können selbst durchgeführt werden oder Hr. Haslinger 07586-8167 damit beauftragt werden. Frühestens nach einem Jahr kann der Grabstein wieder aufgestellt werden.

Grabpflege

Ein gepflegtes Grab ist Ausdruck liebevoller Erinnerung an den Verstorbenen. Was aber, wenn die Angehörigen das Grab nicht so pflegen können, wie der oder die Verstorbene es sich zu Lebzeiten gewünscht hätte? Bei der Grabpflege übernehmen wir 0664-2435133 gerne über das Jahr anfallenden Pflegearbeiten an der Grabstätte. Je nach den Bedürfnissen der gewählten Bepflanzung wird gegossen und gedüngt.

Service zu Gedenktagen:
Ob Allerheiligen, Weihnachten, ein Geburtstag oder einfach nur so, sollten Sie einmal keine Zeit haben, um an einem Gedenktag Blumen und Kerzen zur Grabstätte zu bringen, so übernimmt Blumenhaus Prielinger als Friedhofsgärtner dies gerne für Sie.

Trauerbewältigung

Obwohl jeder Mensch seinen eigenen Weg der Trauer geht, lassen sich doch Regelmäßigkeiten feststellen. Wir alle durchlaufen gewisse Phasen der Trauer vom “Nicht wahrhaben wollen” bis zum Finden eines neuen Selbst- und Weltbezuges. Scheuen Sie sich auch nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Trauer nicht alleine bewältigen zu können.

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