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Behördliches

Abmeldung des Verstorbenen

 

Das Standesamt informiert das Zentralmeldeamt über jeden Todesfall. Die/Der Verstorbene ist dadurch abgemeldet.
Folgende Stellen werden vom Standesamt automatisch verständigt:
– Staatsbürgerschaftsevidenzstelle
– Meldebehörde des letzten Wohnsitzes
– Wählerevidenz
– Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht)
– Militärkommando
– Zivildienstserviceagentur
– Statistik Austria
– Gebietskrankenkasse
– Örtliches Führerscheinregister
– Jugendwohlfahrtträger
– Ausländische Vertretungsbehörden

Bestehende Verträge und Mitgliedschaften, die auf den Names des/der Verstorbenen lauten, müssen selbst geändert oder aufgelöst werden.
– Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
– Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
– Abmeldung oder Übernahme von Rundfunk- und Fernsehbewilligungen
– Abmeldung oder Ummeldung von Gas- und Strombezug
– Abmeldung oder Übernahme des Telefonanschlusses
– Abbestellen oder Abänderung von Abonnements von Zeitungen
– Löschung oder Übernahme von Daueraufträgen bei Geldinstituten
– Abänderung von Bausparverträgen, Versicherungen usw.
– Rücklegung oder Abänderung bestehender Gewerbeberechtigungen
– Rücklegung von Waffenpässen und Dauerberechtigungsausweisen
– Urkunden und Ausweise wie z.B. Führerscheine oder Reisepässe müssen in der Regel nicht zurückgegeben werden.
– Bezüglich KFZ-Zulassungen ist die Behörde von der Vertretung des Nachlasses bzw. vom Nachlassverwalter zu informieren.

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde bekommen Sie von uns. Diese wird zur Vorlage bei der Krankenkasse, diversen Versicherungen, Banken, sowie beim Pensionsantrag, Ansuchen zu Beihilfen, Abmeldungen usw. benötigt.

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